Novellierung des Hessischen Schulgesetzes am 17.12.2022



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Die Novellierung des Hessischen Schulgesetzes ist zum 17.12.2022 in Kraft getreten. Wir sind durchaus stolz, weil die Novellierung in dieser Form auch durch unser beharrliches Wirken zu Stande kam. Hier haben vor allem zwei Änderungen für die Erdkunde / Geographie gravierende Auswirkungen:

§5 Gegenstandsbereiche des Unterrichts

(1) Gegenstandsbereiche des Pflichtunterrichts sind nach näherer Bestimmung durch die Stundentafeln folgende Unterrichtsfächer:
[…]
2. in der Mittelstufe (Sekundarstufe I)
[…] g) Geographie

Warum wurde die Namensänderung vollzogen?

Bereits 2018 hat der VDSG LV Hessen das Hessische Kultusministerium darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung „Erdkunde“ nicht mehr zeitgemäß ist und durch Geographie ersetzt werden sollte. Als Begründungen haben wir u.a. die Bezugswissenschaft bzw. das Berufsfeld der angewandten Geographie, die aktuellen fachdidaktischen Ansätze und die Angleichung an andere Bundeländer angeführt. Zentral ist für uns allerdings nicht die Änderung des Etikettes, sondern die damit verbundene Änderung der Wahrnehmung unseres Faches bzw. des zentralen Anspruches. Während „Erdkunde“ die Nähe zu „Länderkunde“ suggeriert und somit das Faktenwissen über die Welt vermittelte, steht die Geographie in erster Linie für die Analyse, Bewertung und nachhaltige Veränderung der Mensch-Umwelt-Systeme.

Allerdings wird es noch eine Übergangsphase geben, bis die Änderung in allen Verordnungen und bürokratischen Bereichen (incl. der LUSD) vollzogen ist. Wir empfehlen Ihnen als Fachschaft diesen Prozess aktiv einzufordern und mit zu gestalten. Auf der Homepage werden wir die Vorlage eines Informationsbriefes z.B. für die Eltern bereitstellen, in welchem die Intention und die Argumentation zur Namenänderung verdeutlicht wird.

Bedeutender ist allerdings die Änderung im §34:

§ 34 Belegverpflichtungen und Bewertung

(1) In der Qualifikationsphase haben die Schülerinnen und Schüler durchgehend Unterricht mindestens in Deutsch, einer fortgeführten Fremdsprache, Geschichte, Politik und Wirtschaft, Mathematik, einer Naturwissenschaft, Religion und in der Regel in Sport zu belegen; § 8 bleibt unberührt. Der Unterricht in Kunst oder Musik sowie in einer weiteren Fremdsprache oder einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik ist mindestens in zwei Schulhalbjahren zu besuchen. Die Belegverpflichtung im Fach Politik und Wirtschaft kann durch das Fach Wirtschaftswissenschaften oder im zweiten Jahr der Qualifikationsphase, sofern Geographie seit dem ersten Halbjahr der Einführungsphase belegt wurde, durch das Fach Geographie erfüllt werden.

Konkret bedeutet das für ihre Schülerinnen und Schüler: Wenn Sie sich die Wahloption zwischen PoWi und Geographie offenhalten wollen, müssen Sie ab der E-Phase Geographie (Erdkunde) belegt haben. Das sehen wir als Ansporn auch für die Schulen, an denen es bisher eher schwierig war Geographie (Erdkunde) in der Sekundarstufe II weiterzuführen.

Wenn Sie hierzu weitere Informationen benötigen oder anderweitige Unterstützung, dann kontaktieren Sie uns bitte.

Novellierung des Hessischen Schulgesetzes am 17.12.2022





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VDSG – LV Hessen
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